Allgemeine Geschäftsbedingungen der Braun GmbH
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden selbst bei unserer Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder nach Auftragseingang ausgeführt werden; in diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Aufnahme des Auftrages durch den Außendienst gilt auch die Durchschrift des Auftrages als Auftragsbestätigung.
3. Datenspeicherung
Unsere Geschäftspartner werden hiermit informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
4. Termine, Lieferung
4.1
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Alle Termine verlängern/verschieben sich zu unseren Gunsten angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderen nicht von uns zu vertretenden Hindernissen, soweit diese − z. B. Störungen bei Eigenbelieferungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. − auf unsere Leistungen von nicht nur unerheblichem Einfluss sind.
In Lieferverzug geraten wir nur, wenn der Kunde uns zunächst eine angemessene Frist − in aller Regel 14 Tage − zur Erfüllung gesetzt hat.
4.2
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Lieferung ab Werk vereinbart; dies gilt auch, wenn Transportkosten zu Lasten der Braun GmbH gehen sollten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht mit Auslieferung/Übergabe an den Spediteur/Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
4.3
Teillieferungen sind zulässig; der Kunde ist auch in diesem Fall zur Annahme verpflichtet.
5. Preise, Zahlung
5.1
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um unsere Werksabgabepreise an den Handel, diese verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
5.2
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig; Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber hereingenommen.
5.3
Zahlungen haben innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum/Lieferung netto Kasse zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es in allen Fällen auf den Geldeingang bei uns an.
5.4
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, können wir unsere gesamten Forderung gegen den Auftraggeber aus allen Geschäften sofort fällig stellen und den Kunden von der Belieferung ausschließen.
5.5
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, das auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte aus dem selben Vertragsverhältnis, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
6. Beanstandungen
6.1
Der Kunde hat alle Lieferungen unverzüglich auf sämtliche erkennbaren Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art hin zu untersuchen. Ersichtliche Abweichungen sind innerhalb von 5 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.
6.2
Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, des Herstellers oder dessen Gehilfen haften wir nicht, wenn wir die Äußerungen nicht kannten oder kennen mussten, die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Aussage seine Kaufentscheidung beeinflusst hat.
6.3
Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheb-lich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn ein Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Käufer selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
6.4
Stellt der Kunde einen Mangel fest und verfügt er gleichwohl über die Ware, haften wir nicht für etwaige Schäden Dritter, die bei unterlassener Verfügung über die Ware vermieden worden wären.
6.5
Im Falle eines Mangels haben wir das Recht der Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Das Recht des Käufers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
6.6
Alle Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb von 1 Jahr nach Ablieferung der Sache.
6.7
Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
7. Haftungsbegrenzung
7.1
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen haben sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Wesentliche sind diejenigen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.2
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Schäden aus Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, vollständig beglichen sind.
8.2
Wird Vorbehaltsware veräußert, tritt der Kunde schon jetzt der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Wert der Forderungsware ist der von uns ausgewiesene Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Kunden, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.
8.3
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Ziff. 8.2 tatsächlich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.
8.4
Der Kunde ermächtigt uns unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der vorstehend abgetretenen Forderungen. Hiervon werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind zur Anzeige den Schuldnern gegenüber auch selbst berechtigt.
8.5
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8.6
Übersteigt der (Nominal-)Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz in Lemgo. Gerichtsstand aller sich aus den Vertragsverhältnissen mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist nach unserer Wahl das für Lemgo zuständige Amts- oder Landgericht.
10. Schlussbestimmungen
Für all unsere Vertragsverhältnisse gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes das deutsche Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder eine regelungsbedürftige Lücke auftreten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt; die unwirksame Regelung und der Lücke wird vielmehr durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Sinn des Geschäftes und der beiderseitigen Interessen gerecht wird.
Stand September 2021